Rechtsprechung
   ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 Ca 1448/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,22758
ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 Ca 1448/20 (https://dejure.org/2021,22758)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 15.07.2021 - 1 Ca 1448/20 (https://dejure.org/2021,22758)
ArbG Oberhausen, Entscheidung vom 15. Juli 2021 - 1 Ca 1448/20 (https://dejure.org/2021,22758)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,22758) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12

    Schaffung einer ausgewogenen Personalstruktur

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 Ca 1448/20
    Soweit der Arbeitgeber auf entsprechende Rüge seine Auswahlüberlegungen nicht mitteilt, hat der Arbeitnehmer seiner Darlegungslast bereits durch die bloße Rüge genügt (vgl. BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 42; ErfK/Oetker, 21. Aufl., 2021, § 1 KSchG, Rn. 370 f.) .

    bb) Die Regelung des § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO hat auf diese Auskunftspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer und die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast jedoch keinen Einfluss (vgl. BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 42) .

    Insbesondere muss die Schwerbehinderung nicht berücksichtigt werden und es kann i.R.d. § 125 InsO mit einem Interessenausgleich angestrebt werden, eine ausgewogene Personalstruktur nicht nur zu erhalten, sondern erst zu schaffen (vgl. BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 22; 28.06.2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 35) .

    Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (st. Rspr., vgl. BAG 19.12.2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 22; 24.10.2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 26) .

    Diese Bestimmung soll eine erfolgreiche Sanierung insolventer Unternehmen fördern und Kündigungserleichterungen schaffen (vgl. BAG 19.12.2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 22; 28.06.2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 45) .

    Ein mangelhaftes Auswahlverfahren kann zu einem richtigen - nicht grob fehlerhaften - Auswahlergebnis führen (vgl. BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 478/13 - Rn. 27; 19.12.2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 22) .

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 Ca 1448/20
    Diese Vermutungsbasis, d. h. den Umstand, dass eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG vorlag, welche für die Kündigung des Arbeitnehmers kausal war und der Arbeitnehmer in einem wirksam zu Stande gekommenen Interessenausgleich benannt ist, hat der Arbeitgeber substanziiert darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen (vgl. BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 16 mwN.) .

    Erforderlich ist ein substantiierter Tatsachenvortrag, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt (vgl. BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 26; LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2020 - 3 Sa 429/19 - Rn. 47 ).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2020 - 3 Sa 429/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Interessenausgleich mit Namensliste

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 Ca 1448/20
    Werden diese erreicht, ist auch der bloße Personalabbau als Betriebsänderung im Sinne des § 111 BetrVG einzustufen (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2020 - 3 Sa 429/19 - Rn. 47) .

    Erforderlich ist ein substantiierter Tatsachenvortrag, der den gesetzlich vermuteten Umstand nicht nur in Zweifel zieht, sondern ausschließt (vgl. BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 516/11 - Rn. 26; LAG Rheinland-Pfalz, 18.05.2020 - 3 Sa 429/19 - Rn. 47 ).

  • ArbG Mönchengladbach, 23.07.2015 - 4 Ca 993/15

    Interessenausgleich mit Namensliste nach § 125 InsO

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 Ca 1448/20
    Vielmehr führt die Regelung des § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO auf der Ebene der Sozialauswahl zu einem anderen Prüfungsmaßstab des Gerichts (vgl. ArbG Mönchengladbach, 23.07.2015 - 4 Ca 993/15 - Rn. 31) .

    Die Regelung des § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO und damit deren eingeschränkter Prüfungsmaßstab kann jedoch erst dann einschlägig sein, wenn der die Sozialauswahl bestimmende Sachverhalt nach den auch für "normale" Kündigungsschutzprozesse geltenden Regeln der Darlegungs- und Beweislast vollständig aufgeklärt ist (vgl. ArbG Mönchengladbach, 23.07.2015 - 4 Ca 993/15 - Rn. 31) .

  • BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 478/13

    Betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 Ca 1448/20
    Ein mangelhaftes Auswahlverfahren kann zu einem richtigen - nicht grob fehlerhaften - Auswahlergebnis führen (vgl. BAG, 26.03.2015 - 2 AZR 478/13 - Rn. 27; 19.12.2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 22) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 Ca 1448/20
    Insbesondere muss die Schwerbehinderung nicht berücksichtigt werden und es kann i.R.d. § 125 InsO mit einem Interessenausgleich angestrebt werden, eine ausgewogene Personalstruktur nicht nur zu erhalten, sondern erst zu schaffen (vgl. BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 22; 28.06.2012 - 6 AZR 780/10 - Rn. 35) .
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 682/10

    Insolvenz - Unterhaltspflichten bei der Sozialauswahl

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 Ca 1448/20
    Diese Bestimmung soll eine erfolgreiche Sanierung insolventer Unternehmen fördern und Kündigungserleichterungen schaffen (vgl. BAG 19.12.2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 22; 28.06.2012 - 6 AZR 682/10 - Rn. 45) .
  • BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 854/11

    Abweichung der Namensliste von der Auswahlrichtlinie

    Auszug aus ArbG Oberhausen, 15.07.2021 - 1 Ca 1448/20
    Die Sozialauswahl ist grob fehlerhaft, wenn ein evidenter, ins Auge springender schwerer Fehler vorliegt und der Interessenausgleich jede soziale Ausgewogenheit vermissen lässt (st. Rspr., vgl. BAG 19.12.2013 - 6 AZR 790/12 - Rn. 22; 24.10.2013 - 6 AZR 854/11 - Rn. 26) .
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht